Öffentliches Verfahrensverzeichnis Stand 24.08.2006

Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann
in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat.

Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und
verzichten damit auf den individuellen schriftlichen Antrag ihrerseits.

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

smunsh (SystemManagement und Netzwerke Sven Hoyer)

2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer

Sven Hoyer

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Langestrasse 169
76199 Karlsruhe

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist der Vertrieb, die Verwaltung und die Betreuung sowie Durchführung von Kundenaufträgen in den Bereichen:

Beratung; technische Dienstleistungen im Netzwerk, am Server und den PC's;
Vertrieb von PC's, Druckern und Standard-Software;
oder sonstige Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsvergabe.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:

Kundendaten, Lieferantendaten sowie Daten von Geschäftspartnern sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen in ihrer jeweils aktuell gültigen zu verwendender gesetzesmäßigen aktuellen Fassung. Daten die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nach Wegfall der unter 4. beschriebenen Zweckbindung gelöscht.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in 4. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtsmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung gesetzten Vereinbarungen zweckbindend eingehalten.

Ebenso unter Verwendung der unter 6. genannten Zwecke.

 

smunsh (SystemManagement und Netzwerke Sven Hoyer)
Sven Hoyer